Claudia am 03. Januar 2017 —

Weg mit der Residenzpflicht bei Grundsicherungsbezieher/innen!

Schon bisher waren die Regelungen für Auslandsaufenthalte sehr restriktiv. Leistungsempfänger mit Grundsicherung mussten ihren „Lebensmittelpunkt“ in Deutschland haben, doch war die Dauer der verlustfreien Abwesenheit gesetzlich nicht klar definiert. Seit Jahresbeginn hat sich das geändert:

Änderungen bei der Grundsicherung ‐ 4. Kapitel SGB XII
§ 41a. Verschärfung bei Auslandsaufenthalt: Grundsicherungsberechtigte im Ausland erhalten in Zukunft nach Ablauf der vierten Woche keine Leistung mehr. Bisher konnten die Betroffenen auch länger ins Ausland fahren, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Jetzt gilt nur noch der für Arbeitnehmer vorgeschriebene Urlaub von vier Wochen.
Quelle: Hartz-IV und Sozialhilfe: Das ändert sich 2017

Weg mit der Schikane!

Wie wird diese Residenzpflicht bedürftiger alter Menschen eigentlich gerechtfertigt? Warum sollen sie ihren Aufenthalt nicht ins – vielleicht sonnigere, billigere – Ausland verlegen dürfen? Anders als Hartz-4-Bezieher sind das Rentnerinnen und Rentner. Das heißt: eine Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, existiert nicht. Warum also dieser Zwang, in der kalten Heimat zu bleiben? Mir fällt beim besten Willen kein irgendwie sinnvolles Argument ein, es erscheint als reine Schikane, als überflüssige Gängelung und Bevormundung alter Menschen, denen es sowieso nicht gut geht in ihrer Altersarmung. Wo kämen wir hin, wenn alle Grundgesicherten einfach wohnen dürften, wo sie wollen?

Positive Effekte bei Wegfall der Residenzpflicht

Wir bekämen mehr freie Wohnungen, denn wer dauerhaft im Ausland lebt, ohne fürchten zu müssen, den Lebensunterhalt zu verlieren, braucht keine eigene Wohnung mehr. Man könnte auch bei jenen, die ihre Wohnung behalten wollen, eine Untervermietungspflicht für die Dauer der Abwesenheit einführen, bzw. mit dem Leistungsbezug verknüpfen. Da überall bezahlbarer Wohnraum fehlt und hier nicht gerade Luxusimmobilien frei würden, wäre das doch auf Dauer ein schöner Effekt zur Entlastung des Wohnungsmarkts. Es werden schließlich immer mehr Menschen Grundsicherung beziehen in den nächsten Jahren, das ist unumstritten.

Man könnte dann auch konkrete Projekte im Ausland mit der Entwicklungszusammenarbeit verzahnen: Rentnerdörfer könnten die Wirtschaft in Gebieten beleben, die ihren Anwohnern keine oder wenig Perspektiven bieten. Wie ja jetzt schon arme Rentner, die sich keine richtige Wohnung mehr leisten können, manchem Campingplatz hierzulande das Überleben ermöglichen.

Der Staat könnte sogar Geld sparen:

  • Die Verwaltungsarbeit für einen anderswo lebenden Grundsicherungsempfänger könnte man minimieren: einmal im Jahr ein neuer Antrag, ein Dauerauftrag – und fertig.
  • Evtl. ließe sich sogar Geld sparen. Hier werden ja akribisch Miet- und Nebenkosten geprüft, bevor sie übernommen werden. Für Auslandsrentner mit Grundsicherung könnte man das evtl. pauschalisieren: ein Festbetrag für Miete und Nebenkosten, vielleicht auch differenziert je nach Zielland (jedoch nie höher als der durchschnittliche Übernahmebetrag in DE)
  • Auch Optionsmodelle wären möglich: ein Pauschalbetrag für alles (dann hat man weitgehend Ruhe an der Behördenfront), wahlweise ein ähnliches Verfahren wie für im Inland lebende. Schließlich leben wir weltweit in „Neuland“, ein bisschen E-Government sollte da drin sein.

Das sind nur Beispiele, es sind ja vielerlei Varianten des Umgangs mit einem „Rentner-Export“ denkbar. Aber anstatt über menschenfreundliche Lösungen nachzudenken, die den Interessen der Alten entgegen kommen, verschärfen sie noch die Gesetze, so dass noch weniger Selbstbestimmung möglich ist.

Warum?

Warum werden mittellose Rentnerinnen und Rentner gezwungen, hier zu bleiben?

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Dieser Beitrag erschien zuerst im Digital Diary – mit einem längeren Intro.

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