Ein Sozialstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürger rechtlich gesicherte Ansprüche auf Unterstützung haben, wenn das eigene Einkommen nicht zum Leben reicht. Es ist kein „Gnadenakt“ der Könige und Fürsten und auch keine mildtätige Gabe der Reicheren. Es ist also nichts, worum man BITTEN oder wofür man sich schämen müsste!
Dennoch gibt es viele Rentnerinnen und Rentner, die Minirenten beziehen, aber lieber hungern als einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Da sie nicht vorstellig werden, weiß niemand genau, wie hoch die „Dunkelziffer“ der Betroffenen ist, doch weiß man immerhin, dass jede zweite Rente unter 800 Euro liegt.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach Regelsätzen bemessen, wobei der Regelsatz monatlich 416 Euro für Alleinstehende, für Partner und Eheleute je 374 Euro beträgt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kommen dazu, allerdings nur in „angemessenem“ Umfang. Die Angemessenheit einer Wohnung wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich definiert. Des Weiteren hängt es auch immer von der Personenanzahl ab. Je mehr Personen sich im Haushalt befinden, desto mehr darf die Wohnung kosten. Ob eine Wohnung als angemessen gilt, kann man beim zuständigen Sozialamt erfragen (oft ist es auch so, dass bei Rentnern eine kleine Überschreitung der jeweiligen Beträge geduldet wird).
Unter Umständen können Betroffene auch Mehrbedarfe beantragen, wenn beispielsweise eine Behinderung oder eine Krankheit vorliegt, die zusätzlich Kosten verursacht – zum Beispiel in Form einer erforderlichen Diät. Die Grundsicherung übernimmt darüber hinaus die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Zusatz- und Vorsorgebeiträge.
Mehr und detailliertere Informationen dazu finden sich im umfangreichen Ratgeber Grundsicherung: Leistungen zur Vermeidung von Armut – und nur keine Scheu beim Beantragen!