Derzeit frage ich mich, ob ich mich der „Altersdiskriminierung“ schuldig mache, wenn ich denke, dass der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele, der in meinem sehr jugendlichen Wahlkreis dreimal ein Direktmandat errungen hat, nicht noch einmal antreten sollte. Genau das hat er aber vor.
In vielen Bereichen gilt es als normal, spätestens Mitte 60 in Rente zu gehen. Man hat gar keine Wahl, sondern wird sang- und klanglos verabschiedet, wenn das Rentenalter erreicht ist. Nicht so bei Bundestagsabgeordneten: gewählt werden kann man in jedem Alter, Ströbele ist nicht mal der Älteste.
Dass alle Altersgruppen im Bundestag vertreten sein sollen, ist als kollektive Regelung durchaus sinnvoll. Daran möchte ich auch nichts geändert sehen. Mir geht es hier um die individuelle Entscheidung: Ist es nicht auch mal genug? Kann man nach unzähligen Legislaturperioden als Abgeordneter nicht auch an anderer Stelle als „alter Weiser“ mitwirken? Muss man erneut ein Bundestagsmandat verteidigen, anstatt einfach mal Jüngeren die Chance zu geben?
Anders würde sich das für mich darstellen, würde da ein Quereinsteiger mit 70plus erstmalig in den Bundestag kommen. Dafür gibt es dann offensichtlich gute Gründe. Wogegen mir jemand, der gefühlt „immer schon“ im Bundestag ist, den Eindruck vermittelt, er klebe am Amt, weil er sich ein Leben ohne die öffentliche Aufmerksamkeit und Wichtigkeit, die ein MdB genießt, nicht vorstellen kann.
Wie denkt Ihr darüber?
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10 Kommentare zu „Die Posten und Ämter den Jungen? Wann ist es angesagt, abzutreten?“.