Claudia am 10. Juni 2020 —

Angefragt: Rechtsgrundlage zum Ausgehverbot in Altenheimen wg. Corona

Stell dir vor, du bist im Altenheim und darfst nicht mehr raus! Nicht alle Alten sind immobil und nachdem ich davon hörte, dass in manchen Heimen „Ausgehverbot wegen Corona“ herrscht, hat mich sehr interessiert, auf welcher Rechtsgrundlage so etwas basiert.

Also fragte ich beim BIVA-Pflegeschutzbund („Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.“) nach – eine Institution, die ich mir ergoogelt hatte und die sich so beschreibt:

„Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und kämpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter und bei Behinderung. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist unabhängig und gemeinnützig. Er bietet auch Angehörigen Rat und Information in schwierigen Situationen bei Pflege und Betreuung.“

Klingt sehr zuständig, also sendete ich meine Anfrage:

Betreff: Frage zu Ausgehverbot

Guten Tag,

für das Blog „Kunst des Alterns“ plane ich einen Artikel über die Lebensbedingungen in Alten- und Pflegeheimen in Corona-Zeiten.

Seltsamerweise finde ich nichts über mögliche „Ausgehverbote“. Im TV wurde des öfteren wie selbstverständlich berichtet, dass Bewohner ihre Zimmer nicht verlassen durften, wochenlang.

Meine allgemeine Frage: Ist das rechtens? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage kann man nicht betreuten/entmündigten alten Menschen das Ausgehen verbieten? Es sind ja nicht alle immobil und selbst wer im Rollstuhl sitzt, könnte doch ein Recht auf Ausgang haben – wie alle Bundesbürger während der Corona-Zeit.

Nach meinen Recherchen ist nirgendwo ein Gesetz gemacht worden, das eine rechtliche Sonderbehandlung ab einem bestimmten Lebensalter vorsieht – es wäre vermutlich auch verfassungswidrig.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort

herzliche Grüße
Claudia Klinger

Und hier die Antwort:

Sehr geehrte Frau Klinger,

bis auf NRW enthält kein Bundesland Regelungen zum Ausgang. Dennoch verbieten immer wieder Einrichtungen den Bewohnern den Ausgang schlichtweg oder setzen sie unter Druck, indem sie ihnen eine zweiwöchige Quarantäne im Zimmer androhen, wenn sie die Einrichtung verlassen. Getrieben wird dies natürlich von der Angst, dass der Virus ins Haus komme könnte. Mittlerweile hat sich wohl etwas rumgesprochen, dass dies eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die nur aufgrund eines Gesetzes (was hier fehlt) oder durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden darf. Dennoch herrschen
immer noch Ausgangsverbote in manchen Häusern.

Wir stellen leider fest, dass es klaren Strukturen, Regelungen und Verantwortlichkeiten fehlt. Tatsächlich werden Entscheidungen häufig auf die Einrichtungsleitungen verlagert, was auch diese sehr belastet. Man darf aber nicht vergessen, dass die Heime nach unserem Pflegesystem und der rechtlichen Einordnung „nur“ Vertragspartner sind und keine übergeordneten Stellen, die z.B. Grundrechtseinschnitte vornehmen dürften. Eine Zwickmühle, die von den Anbietern unterschiedlich gut gemeistert wird. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen; einige Anbieter sind gut organisiert und sehr nah an den Bedürfnissen der Bewohner und andere leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kempchen

Leiterin Recht
Rechtsanwältin

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So sieht es also aus. Wer raus geht, muss – in manchen Heimen – damit rechnen, hinterher das Zimmer zwei Wochen lang nicht verlassen zu dürfen. Ob das immer noch so ist? Meine Anfrage wurde am 19.Mai beantwortet, seitdem gibt es viele Lockerungen. Wie es in den Heimen aussieht, weiß ich allerdings nicht, habe keine aktuelleren Infos.

Wäre ich selbst in dieser Situation, ich würde anfangen, das Heim richtig zu hassen! Die Alten „zu schützen“ darf aus meiner Sicht nicht in Gefängnis-ähnliches Einsperren ausarten. Es sind schließlich erwachsene Menschen, die genau wie alle anderen „Abstand halten“ können und in Innenräumen eine Maske aufziehen. Wenn das nicht so sicher ist, müsste eben jemand den Ausgang begleiten. Aber die Ehrenamtlichen hat man ja auch weggeschickt „wg. Corona“. Krass, das alles!

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Diskussion

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2 Kommentare zu „Angefragt: Rechtsgrundlage zum Ausgehverbot in Altenheimen wg. Corona“.

  1. Das ist ja wirklich krass! Ich habe keine Angehörigen im Altersheim und mir war diese Problematik wirklich nicht bewusst. Aber natürlich gibt es in diesen Einrichtungen Bewohner, die mobil sind. Und die könnten natürlich durchaus unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen mal ein bisschen vor die Tür. Oder sollte man hier von „Insassen“ sprechen?
    Auf jeden Fall ist dies eine Form von Freiheitsberaubung. Aber das Pflegepersonal sitzt wohl hier am längeren Hebel.
    LG
    Sabiene

  2. Ich bin mit zwei alten Menschen im Kontakt, die im Heim leben. Einer verläßt das Heim, wann immer er mag. Im anderen Heim durfte man bis vor zwei Wochen noch nicht mal am Empfang Tempo-Taschentücher und andere Hygiene-Artikel abgeben. Es wurde schon als sehr fortschrittlich gesehen, daß die Heimbewohner der verschiedenen Etagen sich im Garten – unter Einhaltung von Abstandsregeln – austauschen können. Jetzt darf EIN Besuch nach Anmeldung jede zweite Woche für eine halbe Stunde kommen.